Schiedsverfahren im Gesellschaftsrecht, Wien
8. Oktober 2021 – 9.30 Uhr
Schiedsgerichtsbarkeit und Gesellschaftsrecht stehen in enger Beziehung. Nach Schätzungen haben 33% aller Schiedsverfahren einen gesellschaftsrechtlichen Hintergrund. Seit 01.01.2019 steht mit dem Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) auch für rein nationale Schiedsverfahren ein institutionelles Schiedsgericht zur Verfügung, das sich insbesondere für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten eignet. Aus diesem Anlass und im Zusammenhang mit geplanten gesetzlichen Änderungen veranstalten Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler (Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Universität Wien) und Hon.-Prof. RA Dr. Dietmar Czernich (CHG Rechtsanwälte, Wien/Innsbruck) eine Tagung zu Schiedsverfahren und Gesellschaftsrecht.
Die Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit und anderer etablierter Formen der alternativen Streitbeilegung (ADR) in Gesellschaftsrechtssachen begründet sich insbesondere aus dem Vertraulichkeitsinteresse, das gesellschaftsinterne Streitigkeiten – insbesondere bei Familienunternehmen – beherrscht. Bei Unternehmenskaufverträgen hat die Schiedsgerichtsbarkeit eine überragende Bedeutung, weil Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Transaktionen häufig vertiefte bilanzielle und betriebswirtschaftliche Fragen zum Gegenstand haben, für deren Entscheidung Spezialisten in Schiedsgerichten besonderes geeignet sind.
Die Schiedsgerichtsbarkeit in Gesellschaftsrechtssachen wird eingegrenzt durch Fragen der objektiven Schiedsfähigkeit, der personellen Reichweite der Schiedsvereinbarung, Beschränkungen für Verbraucher-Gesellschafter und spezielle Probleme des Mehrparteienverfahrens. Diese Fragen werden bei der Tagung besonders thematisiert.
Programm und Anmeldung